Ratssitzung zur Siebenzügigkeit

Liebe Eltern und Förderer der Gesamtschule Delbrück,

heute wenden wir uns mit einer Information und Bitte an Sie. In der nächsten Ratssitzung am 13.07.2017 wird eine Abstimmung erfolgen, die darüber entscheidet, ob die Gesamtschule auf Dauer 6-zügig bleibt oder eine generelle Siebenzügigkeit erhält. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, die Zügigkeit der Gesamtschule Delbrück mit Beginn des Schuljahres 2018 / 2019 dauerhaft von sechs auf sieben Züge zu erhöhen. In den letzten Jahren mussten regelmäßig Kinder auf Zusagen warten, da der siebte Zug erst von der Bezirksregierung genehmigt werden musste. Dies bedeutete in der Vergangenheit, dass ca. 25 - 30 Kinder erst eine Absage bekamen, was große Verunsicherungen mit sich brachte. Mit der Beantragung, dass die Gesamtschule jedes Jahr siebenzügig starten darf, ohne die siebte Klasse in einem Extraverfahren genehmigen lassen zu müssen, gäbe es viele Vorteile. Neben der Tatsache, dass es dann u.a. eine zusätzliche Fachkraft für die Leitung der Schulabteilungen gibt und so Arbeitsaufgaben besser koordiniert werden können ist für uns folgender Sachverhalt von großer Bedeutung:

Durch eine generelle Siebenzügigkeit verringert sich das bange jährlich wiederkehrende Warten, ob ein angemeldetes Kind auch den erwünschten Schulplatz bekommen kann. Dieses ist ein klarer Vorteil für unsere Kinder. Doch nicht nur neu angemeldete Kinder haben so bessere Ausgangslagen - ALLE Delbrücker Kinder könnten dann wesentlich leichter aufgenommen werden; auch diese, die eventuell über einen Wechsel vom Gymnasium oder anderen Schulen in der Umgebung auf unsere Gesamtschule nachdenken, finden erheblich leichter einen Platz an unserer Schule.

Wenn Sie unser Anliegen unterstützen möchten, dass u.a die Anmelde- bzw. Aufnahmesituationen für die Zukunft erheblich verbessert werden, sprechen Sie bitte Ihren jeweiligen Ratsvertreter an, damit auch dieser die Rückmeldung erhält, wie die Delbrücker Elternschaft zu der Siebenzügigkeit steht. Ansonsten gibt es eine Abstimmung, ohne dass der Elternwille und Bürgerwunsch mit in die Entscheidung einfließen konnte. Man kann über die Homepage der Stadt Delbrück auch per Mail Kontakt zu den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Schulausschusses aufnehmen.

Für Rückfragen stehen wir oder auch die Schulleitung der Gesamtschule gerne zur Verfügung.

Danke für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Vorstand des Fördervereins der Städt. Gesamtschule Delbrück

Mitgliederversammlung 2017

Liebes Mitglied des Fördervereines der Gesamtschule Delbrück,
 
der Vorstand des Fördervereins lädt Sie recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Montag, den 20.03.2017 um 19.00 Uhr
ins Gebäude der Gesamtschule Delbrück, Nordring 2 ein.

Raum: 208

Nordring 2 , 33129 Delbrück

 

Mit herzlichem Gruß

Norbert Breuer

(Schriftführer)

 

Helfer für den Tag der offenen Tür gesucht

Liebe Mitglieder des Fördervereins,

erst einmal möchten wir Ihnen und Euch ein frohes neues und gesundes Jahr 2017 wünschen. Der Tag der offenen Tür der Gesamtschule Delbrück steht in den Startlöchern. Er wird am 21.01.2017 in der Zeit von 10:00 - 13:00 Uhr im Gesamtschulgebäude am Nordring stattfinden. Auch der Förderverein wird - wie jedes Jahr - ein wenig zur Verköstigung beitragen und Waffeln und Getränke anbieten. Hierfür benötigen wir noch Helfer und wollten bei Ihnen / Euch einmal nachfragen, wer hier Unterstützung anbieten kann.

Unter nachfolgendem Link https://goo.gl/m1U0Fj ist eine Tabelle mit den verschiedenen Schichten zu finden. Es wäre toll, wenn sich einige fleißige Hände finden lassen könnten. Wer sich vorstellen kann, unsere Schule und uns in diesem Bereich zu unterstützen, trägt sich bitte bis zum 14.01.2017 ein.

Wir Vorstandsmitglieder sind ebenfalls durchgängig vor Ort.

Herzlichen Dank für Ihre / Eure Mithilfe,

Marcus Hoff und Michaela Hartmann für den Förderverein

Mitgliederversammlung 2016

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Euch herzlich zur Mitgliederversammlung des Fördervereins in den Räumen der Gesamtschule Delbrück, Nordring 2, Raum 208 ein.

Weitere Details entnehmt bitte der Einladung.

 

Viele Grüße,

für den Vorstand

N.Breuer

Bürgerantrag der Schulpflegschaft bezüglich der möglichen vertikalen Teilung der Gesamtschule

„Anregungen und Beschwerden“ (Bürgerantrag) gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NW) für den Schulausschuss und die Ratssitzung am 21.01.2016

Thema:  Mögliche zukünftige Schulstandorte der Gesamtschule Delbrück

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz, sehr geehrte Frau Scheller,

sowohl bei der Schulausschusssitzung als auch bei der Ratssitzung am 21.01.2016 steht die Schulentwicklungsplanung / der Gedanke, die städtische Gesamtschule vertikal zu teilen, auf der Tagesordnung.

Hiermit stellt die Schulpflegschaft der Gesamtschule Delbrück den Antrag, die Gesamtschule nicht vertikal zu teilen. Es geht uns nicht um die Absage an einen speziellen Standort; die Elternschaft der Gesamtschule lehnt die vertikale Teilung der Gesamtschule – egal mit welchem zweiten Standort – generell ab. Wir beantragen hingegen, folgendes zu beschließen:

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Delbrück genehmigt den Schulaufbau der Gesamtschule Delbrück von mindestens dem Durchlaufen der Klassen 5 – 10 (d.h. bis zum Jahr 2020) mit dem Standort Delbrück-Mitte. Eine vertikale Teilung der sich im Aufbau befindenden städtischen Gesamtschule wird abgelehnt.

Ausführung / Begründung:

Die Gesamtschule Delbrück befindet sich im zweiten Jahr des Aufbaus, wir haben momentan 440 Schüler in insgesamt 16 Klassen (Jahrgangsstufen 5 + 6). Wir haben seit dem aktuellen 5. Jahrgang ebenfalls 12 Kinder, die im Rahmen der Inklusion beschult werden. Auch in den Folgejahren werden jeweils mindestens 12 Kinder mit Inklusionsbedarf beschult werden müssen. Die Nachfrage ist hier inzwischen größer als Plätze vorhanden sind.

Die Diskussion über die vertikale Teilung der sich im Aufbau befindenden Gesamtschule verläuft unserer Meinung nach nicht zielgerichtet und lässt die notwendige gründliche Planung wieder einmal außen vor. Es scheint, dass einige Ratsmitglieder bislang nicht ausreichend informiert sind, um eine solch weitreichende Entscheidung auf einer sachlichen und argumentativen Ebene verantwortungsvoll zu treffen.

Daher wollen wir als Schulpflegschaft unsere Argumente an dieser Stelle vorbringen, warum wir uns geschlossen und in aller Deutlichkeit gegen die vertikale Teilung aussprechen.

Wir wissen, dass die Stadt als Schulträger in erster Linie für die Ausstattung der Räumlichkeiten und Bereitstellung von Gebäuden zuständig ist und die pädagogische und inhaltliche Ausgestaltung nicht im Hauptblickpunkt hat. Für ein gutes Funktionieren einer Schule ist es jedoch unerlässlich, beide Bereiche im Blick zu haben.

Die Gesamtschule ist ein Lernort für Schüler, welche sowohl den Hauptschul- oder  Realschul- oder den gymnasialen Abschluss (Abitur) anstreben.

Daneben sind wir ein Lernort für Schüler mit Inklusionsbedarf, beschulen also Schüler mit sozial-emotionalem Förderbedarf als auch lern- und teilweise auch körperbehinderte Schüler.

Eltern, die ihre Kinder auf unserer Schule anmelden, sollten die Gewissheit haben, dass ihre Kinder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit gefördert und gefordert werden können. Diese Gewissheit wird durch die vertikale Teilung zerstört.

Eine vertikale Teilung unserer Schule hätte weitreichende Folgen. Deren Problematik möchten wir im folgenden erläutern. 

  1. Inklusion und internationale Klassen an beiden Standorten


Wir sind eine Schule des gemeinsamen Lernens, d.h. dass wir die Grundlagen, die Inklusion beinhaltet, in unseren Schulalltag integrieren wollen und müssen. Durch die vertikale Teilung sehen wir das Problem einer Ungleichbehandlung der beiden Schulstandorte.

Im Bereich der Inklusion bedeutet die Teilung, dass beide Schulstandorte für davon betroffene Kinder ausgestattet sein müssen.

Wir fragen Sie: Kommt ein z.B. körperbehindertes Kind an beiden Standorten in den zweiten Stock? Gibt es in beiden Teilstandorten genügend Differenzierungsräume? Können an beiden Standorten  ausgebildete Sonderpädagogenfür die entsprechenden Kinder vorgehalten werden? Gibt es in beiden Teilstandorten multifunktionale Räumlichkeiten, die auch therapeutische Möglichkeiten ermöglichen (vgl. Klemm-Gutachten LWL, Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17)?

Sind diese Kosten in ihren Berechnungen berücksichtigt worden oder soll nur ein Standort für inklusive Kinder angedacht werden?  Sollte nur ein Standort Inklusion ermöglichen können, wird die Gesamtschule eben nicht mehr eine Schule für alle Kinder sein. Viele Bürger werden schnell eine Unterteilung darin betreiben, dass es eine „2-Klassen-Schule“ ist, weil an dem einen Standort eben auch schwieriger zu beschulende Kinder sind. Es wird eine Vorauswahl stattfinden, welche Eltern die vermeintliche Wahl impliziert, ob ihr Kind auf die Schule mit inklusiven Kindern geht oder auf die ohne.

Ähnliche Probleme sehen wir in Bezug auf internationale Klassen und die Möglichkeit, Flüchtlingskinder entsprechend zu beschulen. Integrationsarbeit auf 2 Standorte verteilt bedeutet nicht die Bündelung sondern die Teilung und Schwächung von Kräften und Möglichkeiten! 

 

       2. Organisation und Schulentwicklung

In den Planungen ist die Rede von jeweils 4 Klassen an den beiden Standorten. Dieses würde aber bedeuten, dass zum einen die Bezirksregierung für eine mittelfristige Zukunft immer 2 Klassen mehr als generell genehmigt zusagt. Zum anderen bleibt die Frage offen, wie eine Schulleitung zwei so große Standorte leiten soll.

Durch die Tatsache, dass derzeit bis 2020 jedes Jahr neue Lehrer eingestellt bzw. zugewiesen werden, die zu großen Teilen bislang keine Gesamtschulerfahrungen haben, wird die Schulleitung vor die nicht zu bewältigende Aufgabe gestellt, Schule an zwei Standorten neu zu gestalten. Wie stellt man sich die Umsetzung des gemeinsam mit der Stadt Delbrück erarbeiteten pädagogischen Konzeptes vor?

In diesem heißt es: „ (...)
Die Pädagoginnen und Pädagogen einer Jahrgangsstufe bilden zusammen ein Team, das die Schülerinnen und Schüler jeweils von der 5. bis zur 10. Klasse begleitet und dabei von einer sozialpädagogischen Fachkraft unterstützt wird. (...) -Das Jahrgangsteam begleitet den Jahrgang in der Regel von der Klasse 5 bis zur Klasse 10, um eine besonders gute Beziehungsarbeit zu gewährleisten. -Das Jahrgangsteam berät und entscheidet über alle Belange, die die Jahrgangsstufe betreffen, selbstständig. Es plant die fachbezogenen und fächerübergreifenden Vorhaben des Schuljahres und koordiniert sie in einem Jahresarbeitsplan.

In regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen werden verbindliche pädagogische Grundlagen und Weichenstellungen vorbereitet, die dann in den schulischen Gremien, koordiniert über die Steuergruppe, beschlossen und evaluiert werden. So wird Transparenz geschaffen. -Regelmäßig finden in diesem Rahmen Lernentwicklungskonferenzen statt, deren Ziel die langfristige Begleitung der Schülerinnen und Schüler und ein Höchstmaß an individueller Förderung ist. Unterstützt wird dieses Handlungsfeld durch ein Lernberatungsbüro. (...)
-Auch die Schulleitungsmitglieder arbeiten als Team. Diese Teamarbeit ist beispielhaft und vorbildlich für die weiteren Teams der Schule und zeichnet sich durch Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit, Offenheit, Verantwortungsübernahme in besonderen Bereichen, Übernahme verschiedener Funktionen, Spezialisierung, Arbeitsteilung, Kritikfähigkeit und Reflexion aus.“ (Zitat aus dem pädagogischem Konzept der städt. Gesamtschule Delbrück)

Die Umsetzung dieser Aufgaben wird für unsere Lehrkräfte organisatorisch – zusätzlich zur Aufbauarbeit – nicht umsetzbar sein. Darüber hinaus ist für uns ungewiss, ob durch die beiden Standorte nicht doch ein Lehrermehrbedarf hervorgerufen wird, welcher durch die Bezirksregierung nicht genehmigt würde, wenn die damaligen Aussagen noch Bestand haben.

Daneben weisen wir auf zukünftige Schülerzahlen hin, die nicht dauerhaft – wie von Ihrer Kostenaufstellung ausgehend vorgesehen - mit einer doppelten Vierzügigkeit (die wir zumindest mittelfristig anzweifeln) planbar sind. Wir befinden uns in einer Situation, in welcher wieder kurzfristig Umbauten beschlossen werden, die uns in 4 – 5 Jahren spätestens mit den Fakten einholen, dass dann langfristig Räumlichkeiten geschaffen wurden, die in dieser Form nicht mehr benötigt werden.
Wir fragen, ob es allen Beteiligten bewusst ist, dass zwei Schulstandorte auch die doppelte Anzahl an Fach- und Differenzierungsräumen vorhalten müssen. Ebenfalls werden 2 vollausgestattete Mensen benötigt, da beide Standorte die Mittagsverpflegung zu gewährleisten haben. Ebenso sind in beiden Standorten sowohl Büros als auch Stunden für Schulsozialarbeit, Sekretariat und Übergangscoaches ab Klasse 8 oder 9 vorzuhalten. Diese Aufzählung könnte noch lange weitergeführt werden.

Eventuell ist es aber hilfreich, aus dem Protokoll des Schul- und Kulturausschusses vom 19.09.2013 zu zitieren und auf den letzten Satz hinzuweisen:
 „Herr Strauß fügt hinzu, dass Bürgermeister Peitz die Vorzüge der aktuellen Schulentwicklungsplanung in seinem Vortrag bereits gut herausgestellt habe: Die Gründung einer sechszügigen Gesamtschule unter gleichzeitiger Auflösung der Hauptschulen und der Realschule führe zur Errichtung einer leistungsfähigen Schule mit leistungsheterogener Schülerschaft. Der Betrieb einer Gesamtschule mit einem so überzeugenden Konzept, wie Herr Brinkkötter es soeben dargestellt habe, könne nur gelingen, wenn diese Schule die Regelgröße mit sechs Zügen besitze. Selbst bei einer fünfzügigen Gesamtschule komme es bereits zu Einschränkungen im Wahlangebot.“

       3. Wahlpflichtfächer

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Aufrechterhalten können eines groß gefächerten Wahlpflichtprogramms. Zum Ende der Klasse 5 müssen die Kinder ein erstes Mal ein Wahlpflichtfach auswählen, welches unter anderem maßgeblich für den potentiellen Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. für die Berufswahl ist. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das EU-Angebot ab Jahrgang 8, die Schulleitung hat dazu bereits detaillierte Planungen entwickelt, die nur noch durch die entsprechenden schulischen Gremien müssen. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen Planung bei der Einstellungspolitik.Diese beiden dann schullaufbahnrelevanten Fächer sind entsprechend auch wichtig für den zu erreichenden Abschluss. Eine große Vielfalt berücksichtigt zum einen die unterschiedlichen Leistungsniveaus (-spektren) der Schüler (Hauptschul-, Realschul- und gymnasiales Niveau) und nimmt in vielen Bereichen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die zukünftige Berufswahl. Eine breite Fächerung ist auch für Delbrücker Unternehmen wichtig, die Auszubildende für ihre Bereiche benötigen.

Derzeit besteht die Wahlmöglichkeit im WP I Bereich

 in folgenden Fächern: Arbeitslehre Hauswirtschaft, Arbeitslehre Technik, Arbeitslehre Wirtschaft/Informatik, Darstellen und Gestalten, Naturwissenschaft, Italienisch, Latein oder Spanisch.

Bei einer vertikalen Teilung und zwei Standorten mit maximal 4 Klassen pro Jahrgang ist das Aufrechterhalten der Anzahl der Wahlpflichtfächer nicht mehr möglich und wird sich halbieren. Das spätere Zusammenführen der Schüler in die gemeinsame Oberstufe wird durch die vertikale Standortteilung und dem damit einhergehenden eingeschränkten Wahlangebot enorm erschwert.

Auch ist bei zwei (fraglich 4-zügigen) Schulstandorten nicht gesichert, wie für beide Schulen gleichberechtigt die Lehrer mit den entsprechenden Fachkombinationen vorgehalten werden können. Neben den benötigten Fachlehrern müssen beide Teilstandorte bis Klasse 10 auch Lehrer mit der Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe aufweisen. Wir haben große Bedenken, dass schlechte Arbeitsbedingungen die Attraktivität des Arbeitsplatzes schmälern (z.B. für Neubewerber in Mangelfächern oder der 2. Fremdsprache). Darüber hinaus ist aufgrund der Flüchtlingsproblematik der Arbeitsmarkt mit Lehrern nicht mehr gut bestückt, der akute Lehrermangel entsprechend bekannt. Bei dem derzeitigen Ist-Zustand der Gesamtschule im Aufbau kann überhaupt nicht zugesichert werden, dass beide Standorte qualitativ gleich gut und gleichberechtigt aufgestellt werden können.

 

      4. Kooperationspartner

 

Die Gesamtschule ist ihrem Auftrag gefolgt und hat sich Kooperationspartner gesucht, mit welchem Schule auch in ihrer Stadt integriert ist und Synergien nutzen kann. Wie stellen Sie sich die Fortführung der Kooperationen vor, wenn es eine vertikale Teilung gibt? So besteht z.B. mit dem DSC die Kooperation, welche unter anderem auch beinhaltet, dass Buftis / FSJler des Vereins stundenweise Einsatz an der Schule haben. Das gleiche gilt für die die Zusammenarbeit mit dem SC Westerloh –Lippling, der in Delbrück-Mitte ansässigen awo, der Zusammenarbeit mit dem von-Galen-Haus, der intensiven Zusammenarbeit mir der Sparkasse Delbrück  oder etwa der kürzlich gestarteten Zusammenarbeit zwischen DSC, GY und GE. Sollen die Kooperationspartner nun aufgefordert werden, zwei Standorte derselben Schule gleichberechtigt zu versorgen? Es wird Zusammenarbeit und Kooperation erschwert und zwar mit der Auswirkung, dass es auch hier wieder einen Standort geben wird, der schlechter versorgt sein wird als der andere.

Letztlich sind wir innerhalb der gesamten Standortdiskussion der vergangenen 3 Jahren verärgert, wie mit der pauschalisierten Aussage „Kosten der Gesamtschule“ umgegangen wird. Permanent werden Kosten, die auch bei der Fortführung von Hauptschulen und Realschule ebensoentstanden wären, nun der Gesamtschule als „neu“ zugeschlagen. Zum anderen sind es de facto Investitionen, die getätigt werden und einen entsprechenden materiellen Gegenwert abbilden, von der Investition in die Bildung unsere Kinder einmal abgesehen. Weiterhin kritisieren wir, dass die aktuell aufgestellten Rechnungen nur mit Blickpunkt auf die beiden möglichen Teilstandorte Westenholz oder Ostenland, nicht aber für eine mögliche Lösung für Delbrück-Mitte erstellt wurden.

Hier ist es dem Vorgehen von Frau Diekmann-Brusche zu verdanken, dass sie sich mit Herrn Just zusammengesetzt hat, um über mögliche Einsparungen nachzudenken, welche die Stadtkasse enorm entlasten können (2 Millionen konnten so bei einem konstruktiven Treffen eingespart werden!!!!!).


In alten Protokollen der Ratssitzungen ist nachzulesen, dass es einen „Arbeitskreis Schulraum und Gebäude in der Gesamtstadt Delbrück“ geben soll. Wir fragen: Wurde dieser Arbeitskreis, der AK Schule oder der Schulausschuss einmal mit dem Thema einberufen, sich diesbezüglich fachlich auszutauschen? In damaligen Gesprächen vor einem Jahr mit Ratsvertretern der CDU wurde ebenfalls ausdrücklich darum gebeten, dass Alternativen erarbeitet werden müssen und vielleicht eine Möglichkeit gefunden wird, wie man gemeinsam mit der Bezirksregierung, der Stadt und den Schulen ein Forum bildet, welches Schulneubauten / -umbauten besser und langfristiger geplant möglich macht. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt wieder vor der Entscheidung stehen, dass etwas aus dem Boden gestampft wird, was nicht in einer angemessenen und verantwortlichen Ausführlichkeit durchdacht wurde. Es besteht wieder die Not, dass die Bezirksregierung im März die Aufforderung stellen wird, dass die Stadt ihrem Versprechen, Schulraum zu stellen, nachzukommen hat. Wir reden aber nicht einfach von Schulraum sondern von einer sich im Aufbau befindenden Gesamtschule, die bei kompletter Belegung weit über 1.000 Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten gut und kompetent zu beschulen hat.

Für uns bleibt festzuhalten, dass wir als betroffene Eltern in keiner Weise einem Kompromiss, der eine vertikale Teilung beinhaltet, zustimmen werden. Sollte unsere Gesamtschule vertikal geteilt werden, wird sie deutlich geschwächt und nachhaltig geschädigt. Wir stellen fest, dass wir nicht die erste Schule sind, die unteilbar ist. Kompromiss- und Gesprächsangebote von unserer Seite gab es mehr als genug –

UND wir lassen uns nicht vertikal teilen!

Für die Schulpflegschaft der Gesamtschule Delbrück,

Michaela Hartmann, Lange Straße 40, 33129 Delbrück

(Originalunterschriften siehe eingereichtes Exemplar bei der Stadt / Eingang 06.01.2016)

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